Bebauungsplan Gewerbegebiet "Alte Reichsstraße Teil 2", StT Iphofen
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Iphofen hat in öffentlicher Sitzung am 21.02.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht mit integrierter Grünordnung, Schalltechnische Kontingentierung und spezielle artenschutzrechtliche Vorprüfung jeweils vom 21.02.2022 gebilligt. Dieser soll nun im Rahmen der 2. Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Entwurf liegt nun innerhalb angemessener Frist in der Zeit vom
4. März 2022 bis 7. April 2022
bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit allen Anlagen in dieser Zeit auf der Internetseite der Stadt Iphofen eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Bedenken zu den Ergänzungen schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, vorbringen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Abwägung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Soweit während der öffentlichen Auslegung keine Bedenken erhoben werden, wird Einverständnis mit der Planung angenommen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
STADT IPHOFEN
Iphofen, 25.02.2022
Dieter Lenzer
1. Bürgermeister