Aktuelle Meldungen & Hinweise
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 finden in diesem Jahr statt.
Da die Schöffinnen und Schöffen auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt werden, erarbeiten wir wieder die Vorschlagslisten.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Die Bewerbungsformulare finden Sie auf unserer Homepage in der nachfolgenden Liste oder im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de oder bei uns in der
Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
Einwohnermeldeamt/Standesamt, Zimmer EG 02
Marktplatz 23
97346 Iphofen
Tel: 09323 8715-32, E-Mail
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungen/Vorschläge bis zum 31.03.2023 bei uns ein.
Bei Rückfragen stehen wir gerne auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Formulare Schöffen-Vorschlagsliste
Ferienbetreuung 2023
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Urlaubsplanungen sind bereits im vollen Gange. Sie können daher bereits jetzt Ihr Kind/Ihre Kinder für die Ferienbetreuung in 2023 verbindlich anmelden.
Alle Informationen zu den neuen Betreuungszeiten, zum neuen Unkostenbeitrag und zur Online-Anmeldung finden sie hier .
Für die konkreten Planungen benötigen wir für die Osterferien die verbindliche Anmeldung bis spätestens 10. März 2023.
Für Fragen steht Ihnen Frau Blättner, Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Tel.: 09323/8715-332 oder E-Mail zur Verfügung.
Öffentliche Zahlungserinnerung; Entrichtung der Grund- und Gewerbesteuer zum 15.02.2023
Am 15. Februar 2023 wird die erste Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Bitte halten Sie die gesetzliche Zahlungsfrist ein. Sie vermeiden damit weitere Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
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Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.
Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, um fristgerechte Überweisung. Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Steuern von Ihrem Konto abgebucht.
Dienstleistungssamstag des Einwohnermeldeamtes
Der Dienstleistungssamstag findet jeweils am letzten Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel: 09323 8715-331.