Familienpass

Mit dem Familienpass fördert die Stadt Iphofen Familien und Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern, bei nachweislich geringem Einkommen oder bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt bereits mit einem Kind.

Die Herausgabe des Familienpasses wird auch im Schuljahr 2023/2024 fortgeführt.

Bezuschusst werden bei Vorlage des Familienpasses u. a. die Gebühren für Musikschule, Ferienbetreuung oder Ferienpass. Das vollständige Förderangebot und weitere Details entnehmen Sie bitten den Familienpassrichtlinien, die für Sie zum Download bereitgestellt sind.

Der Familienpass kann im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 26, beantragt oder verlängert werden. Er ist für ein Schuljahr gültig.

Die für die Bezuschussung erforderlichen Unterlagen (Familienpass, Rechnungen und Unterrichtsnachweise) reichen Sie bitte für das abgelaufene Schuljahr bis jeweils 30. September in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 26, Frau Boer-Hilpert, Zimmer OG 15, ein.

Fördervoraussetzungen

Für die Herausgabe des Familienpasses gelten folgende Regelungen:

  1. Den Familienpass erhalten auf Antrag die Kinder von
    1. Familien und Alleinerziehenden mit 3 und mehr Kindern
    2. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt mit 1 und mehr Kindern
  2. Als Kinder gelten Nachkommen sowie Adoptiv- und Pflegekinder bis 18 Jahre, die nicht in Berufsausbildung stehen.
  3. Bei Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ist die Vorlage des Sozialhilfebescheides erforderlich.
  4. Der Familienpass ist erhältlich beim Einwohnermeldeamt, das auch für die jährliche Verlängerung zuständig ist. Formulare zur Beantragung des Familienpasses sind im Einwohnermeldeamt erhältlich.
    Der Familienpass wird in Form von Einzelpässen für jedes berechtigte Kind ausgestellt. Hierzu ist ein Lichtbild erforderlich.
  5. Der Familienpass wird nur an Einwohner der Stadt Iphofen (Hauptwohnsitz) ausgegeben.

Vergünstigungen

Der Familienpass berechtigt bei Vorlage zur Inanspruchnahme der nachstehend aufgeführten Vergünstigungen:


Eintrittsgelder Hallenbad:
Familienpassinhaber erhalten auf die Preise nach der Entgeltordnung für das Hallenbad Iphofen eine 50-prozentige Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis.

Eintrittsgelder für Museumsbesuche:
Familienpassinhaber erhalten beim Besuch des Kirchenburg-Museums Mönchsondheim und des Knauf-Museums Iphofen eine 50-prozentige Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis.

Musikschulgebühren:
Familienpassinhaber erhalten auf die Unterrichtsgebühren im Bereich „Elementare Musikerziehung“ in der Musikschule Kitzingen –Zweigstelle Iphofen- eine 50-prozentige Ermäßigung. Die Kosten für Instrumentalunterricht in der Musikschule Kitzingen –Zweigstelle Iphofen- werden ebenfalls mit 50 % bezuschusst.
Der Zuschuss wird bei Vorlage des Familienpasses, der Gebührenrechnung und einer Teilnahmebescheinigung der Musikschule von der Stadt Iphofen jeweils am Schuljahresende erstattet. Die Ermäßigungen, die laut Gebührenordnung der Musikschule gewährt werden (z.B. Mehrfächerermäßigung oder Ermäßigungen für mehrere Familienmitglieder), kommen in Abzug, sodass nur der Restbetrag bezuschusst wird.

Ferienpassgebühren:
Familien erhalten den Ferienpass der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen ab dem dritten ferienpassberechtigten Kind bzw. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ab dem ersten Kind kostenlos ausgestellt. Das Weitere richtet sich nach den Richtlinien für den Ferienpass.

Ferienbetreuungsgebühren:
Für Familienpassinhaber ist die Ferienbetreuung ab dem 3. Kind kostenlos.

Schwimmkurse im Hallenbad Iphofen

VHS-Kurse für Kinder und Jugendliche

Kurse, Workshops o. ä. des Familienstützpunktes Iphofen

Familienpass der Stadt Iphofen
Familienpass der Stadt Iphofen
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