
Aktuelle Meldungen & Hinweise
Nachruf Richard Veit
Mehr InfosDie Stadt Iphofen trauert um
Herrn Richard Veit
Träger der Bürgermedaille der Stadt Iphofen
Herr Veit war von 1966 bis zur Gebietsreform 1972 Gemeinderat in Hellmitzheim, von 1978 bis 2002 Stadtrat der Stadt Iphofen und Stadtteilsprecher für den Stadtteil Hellmitzheim, von 1996 bis 2002 Dritter Bürgermeister der Stadt Iphofen, von 1996 bis 2002 Mitglied der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, von 1965 bis 2021 Feldgeschworener in Hellmitzheim davon von 1996 bis 2021 Obmann der Feldgeschworenen Hellmitzheim, von 1975 bis 2023 Vorstand der Hellmitzheimer Waldgenossenschaft sowie von 1983 bis 2008 Dritter Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Kitzingen.
Er war als zuverlässiger, geradliniger und objektiver Vertreter im Stadtrat sehr beliebt und außerordentlich geschätzt. Die Wahrung der Interessen der Kommunalen Selbstverwaltung und die Entwicklung der Stadtteile, insbesondere des Stadtteils Hellmitzheim, lagen ihm besonders am Herzen. Sein großes ehrenamtliches Engagement verdienen unseren Respekt, unsere Anerkennung und Wertschätzung.
Wir danken Herrn Veit für seinen jahrzehntelangen außergewöhnlichen Einsatz und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
STADT IPHOFEN
Dieter Lenzer
1. Bürgermeister
Vorbildliche Waldbewirtschaftung weiterführen - Abschluss der Forsteinrichtung im Stadtwald Iphofen
Mehr InfosIphofen – Der Stadtwald Iphofen befindet sich in einem guten Zustand. Das ist eines der Ergebnisse der sogenannten Forsteinrichtung, die von der Forstbürogemeinschaft Hüttlinger-Bühl erstellt wurde. „Die Forsteinrichtung stellt als Planungsgrundlage die Weichen, wie der Stadtwald in den nächsten 20 Jahren bewirtschaftet werden soll“ erläutert der forstliche Sachverständige Dieter Hüttlinger. Sie umfasst eine detaillierte Bestandsaufnahme des Waldes mittels einer Inventur, einen Rückblick auf den vergangenen Zeitabschnitt und die dabei getätigten Maßnahmen sowie die konkrete Zukunftsplanung. Mit der Übergabe der daraus entstandenen Unterlagen an Bürgermeister Dieter Lenzer wurde diese Forsteinrichtung nun abgeschlossen.
Die Ergebnisse und Planungen wurden schriftlich im sogenannten Forstwirtschaftsplan zusammenfasst. Darin steht, dass die Waldflächen der Stadt Iphofen in der Vergangenheit sehr naturnah bewirtschaftet wurden. Beachtenswert ist der hohe Anteil an Laubbäumen und der vergleichsweise hohe Vorrat an starkem, wertvollem Holz. „Für uns als Eigentümer ist es besonders wichtig, diesen Vorrat zu bewahren, aber auch nachhaltig zu nutzen“, erklärt Bürgermeister Dieter Lenzer.
Für die Zukunft empfiehlt der Plan nun insbesondere, den Stadtwald fit für den Klimawandel zu machen. Dies soll vornehmlich durch die Förderung wärme- und trockenheitsliebender Baumarten wie Eiche, Linde, Vogelkirsche oder Elsbeere geschehen. „Wenn wir Bäume fällen, tun wir das auch, um Baumarten zu fördern, von denen wir annehmen, dass sie mit dem Klimawandel besser zurechtkommen“ sagt Dr. Jörg Summa, Stadtförster von Iphofen. Weiterhin soll die multifunktionale Waldwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes und der Erholung fortgeführt werden. Da der Großteil des Stadtwaldes in Natura2000-Gebieten liegt, war es zudem wichtig, die Forstbetriebsplanung mit den Managementplänen dieser Gebiete zu verschneiden. Michael Grimm vom zuständigen AELF Kitzingen-Würzburg führt aus: „Damit gilt der Forstbetriebsplan als integrierter Bewirtschaftungsplan und die darin geplanten forstlichen Maßnahmen sind mit den Natura 2000-Zielen abgestimmt.“
Das Landratsamt Kitzingen informiert: Frischer Wind am Haltestellenmast - Das neue Linienkonzept im Raum Iphofen
Mehr InfosWas gibt es Neues?
Am 01.07.2026 findet eine Anpassung des Fahrplans 307 statt. Die umfangreiche Linie 307 wird in vier kleinere und übersichtlichere Fahrpläne aufgeteilt. Gleichzeitig werden Ende Juni Anfang Juli die neuen und einheitlichen blauen Haltestellenmasten aufgestellt.
Die neuen Linien – mehr Flexibilität für alle
Infrastruktur- und Komfort-Upgrade
- Beidseitige Haltestellen: Einseitig ausgestattete Haltestellen werden zu beidseitigen Zugängen umgebaut – so ist für jeden ersichtlich, auf welcher Seite der Bus abfährt. Dies betrifft u. a. drei Haltestellenseiten in Markt Einersheim und eine in Willanzheim.
- Übersichtliche Fahrpläne: Durch die Trennung der Linienwege entfallen verwirrende Fußnoten und verschachtelte Darstellungen. Auf einen Blick ist erkennbar, wann die nächste Verbindung kommt.
- Klare Linienführung: Die neuen Routen reduzieren Umwege und sorgen für ein zielgerichtetes Fahrgefühl. Durch die Optimierung der Routen und den Anschluss an die Bahn in Iphofen wurde die Haltestellensituation insbesondere in Nenzenheim geändert. Die neuen Haltepunkte befinden sich an
- der Breitbachbrücke in Fahrtrichtung Dornheim
- dem Grünstreifen östlich der Feuerwehrzufahrt in Fahrtrichtung Mönchsondheim
Weitere Informationen rund um das Thema ÖPNV finden Sie auf der Internetseite des Verbundes Nahverkehr Mainfranken. Die aktuellen Fahrpläne können unter www.nahverkehr-mainfranken.de/fahrplanauskunft/ unter der Rubrik PDF-Fahrpläne des Landkreises Kitzingen eingesehen und heruntergeladen werden. Die bekannten gedruckten Taschenfahrpläne liegen wie gewohnt in dem Landratsamt Kitzingen, am Bahnhof in Kitzingen, den jeweiligen Rathäusern und der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen für Sie aus.
Neuer Termin: Die Fernwasserversorgung Franken informiert: Unterbrechung der Wasserversorgung im StT Nenzenheim
Mehr InfosAufgrund notwendiger Umbauarbeiten an der Fernleitung muss am
Donnerstag, den 25. Juni 2026, von ca. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Nenzenheim
die Wasserlieferung unterbrochen werden.
Wir bitten alle Abnehmer, sich für die Zeit der Lieferunterbrechung einen ausreichenden Vorrat an Wasser bereitzuhalten. Bitte beachten Sie: In der oben genannten Zeit sollte keine Wasserabnahme erfolgen, um ein Leerlaufen der Ortsnetzleitungen zu vermeiden. Dadurch kann bei der Wiederinbetriebnahme eine Minimierung des Aufwandes für die Füllung und Entlüftung des Leitungsnetzes erreicht werden. Trotzdem kann es bei der Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgung vorübergehend zu Druckschwankungen und zu Trübungen des Wassers kommen, die aber unbedenklich sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Fernwasserversorgung Franken
Das Landratsamt Kitzingen informiert: Einführung des Wassercents in Bayern - Zählerstände dokumentieren
Mehr InfosMit der Überarbeitung des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der Wassercent (= Wasserentnahmeentgelt) in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten konkreten Zahlungen sind dann im Jahr 2027 fällig, nachdem das Landratsamt einen Bescheid erlassen hat, der die genaue Höhe des Wasserentnahmeentgelts enthält. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab einer Menge, die 5.000 Kubikmeter im Jahr übersteigt. Im ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Freibetrag auf Grund des halben Jahres 2.500 Kubikmeter.
Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde innerhalb der Frist, über die wir noch informieren, mitteilt. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, es besteht dementsprechend zwar keine gesetzliche Messverpflichtung. Bereits bestehende Messverpflichtungen, beispielsweise aus dem Zulassungsbescheid oder der Eigenüberwachungsverordnung, bleiben unberührt.
Das Umweltministerium empfiehlt dazu, entsprechende Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzähler bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die erforderliche Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Wassermenge erforderlich. Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt.
Potenziell Entgeltpflichtige, also alle, die eine Erlaubnis zur Wasserentnahme mit einer jährlichen Entnahmemenge von über 5000 m3 / Jahr haben, erhalten im Herbst 2026 ein Informationsschreiben vom Landratsamt Kitzingen mit weiterführenden Informationen zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts, insbesondere zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum (1. Juli bis 31. Dezember 2026).
Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent finden Sie hier
Ex-ante-Bekanntmachung über ein beabsichtigtes Vergabeverfahren - MTB Gravelbikekonzept
Mehr InfosAusarbeitung von zwei Mountainbike- /Gravelbike-Routen inkl. Beschilderungskataster
Die Stadt Iphofen plant auf der Grundlage ihres Naturtourismuskonzeptes die Ausarbeitung und Umsetzung von Mountainbike- / Gravelbikerouten
Die Ausschreibungsunterlagen können unter tourist@iphofen.de angefordert werden.
Ex-Ante-Bekanntmachung zum Download
Einsendefrist der Unterlagen: 12.07.2026
Die Verwaltungsgemeinschaft Iphofen informiert: Einwohnermeldeamt und Standesamt geschlossen
Mehr InfosWegen einer Fortbildung ist das Einwohnermeldeamt und Standesamt am Donnerstag, 25.06.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr geschlossen.
Am Nachmittag sind wir wieder von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie da.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte
Mehr InfosDer Gutachterausschuss des Landratsamtes Kitzingen hat zum 01.01.2026 aufgrund § 196 Baugesetzbuch i.V.m. § 12 Bay. Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte neu festgesetzt.
Die Bodenrichtwerte für den Außenbereich und die Karten, in welchen die Bodenrichtwerte dargestellt sind, liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Zimmer OG 04, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, zu den Öffnungszeiten in der Zeit vom 08.06.2026 bis 10.07.2026 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Iphofen, 29.05.2026
Stadt Iphofen
Dieter Lenzer, 1. Bürgermeister
Ferienpass 2026 der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen und der Stadt Mainbernheim
Mehr InfosLiebe Eltern, liebe Kinder,
der Ferienpass steht wieder vor der Tür!
Wie bereits im letzten Jahr wird es keine Ferienpässe oder Gutscheinhefte in Papierform geben. Diese müssen daher nicht mehr bei der Verwaltungsgemeinschaft (VGem) oder der Stadt Mainbernheim abgeholt oder verlängert werden.
Nach der Anmeldung zur Pflichtveranstaltung „Ferienpass“ erhalten Sie im Portal einen QR-Code. Dieser kann bei den teilnehmenden Betrieben vorgezeigt werden, um vergünstigten Eintritt zu erhalten.
Eine zusätzliche Ausstellung oder Verlängerung des Ferienpasses ist nicht mehr erforderlich, da alle Veranstalter eine Liste der angemeldeten Kinder führen. Alternativ kann die Anmeldung vor Ort auch direkt über das eigene Benutzerkonto nachgewiesen werden.
Ein separater Ferienpass muss daher nicht mehr vorgelegt werden.
Sonst bleibt alles gleich:
Man kann den Ferienpass (Gebühr 5,00 EUR) und die Veranstaltungen online buchen. Die Eltern können Ihre Kinder unter https://www.unser-ferienprogramm.de/vgemiphofen-mainbernheim für die verschiedenen Veranstaltungen anmelden.
Ab dem 06.07.2026 haben alle zwei Wochen Zeit, sich für die angebotenen Veranstaltungen anzumelden. (Sollte keine Online-Anmeldung möglich sein, können Sie auch gerne bei uns in der VGem Iphofen bzw. Stadt Mainbernheim vorbeikommen.)
Alle Anmeldungen landen zunächst in einem Los-Topf. Somit haben alle die gleiche Chance, einen Platz bei einer Veranstaltung zu bekommen und die Vergabe ist einfacher und gerechter.
Die Plätze werden danach durch eine Verlosung am 20.07.2026 vergeben, wobei das Programm bei überbuchten Veranstaltungen die Teilnehmer per Zufallsgenerator auswählt. Hierbei werden auch Wünsche, wie z. B. Geschwister oder Freunde in gleicher Veranstaltung, berücksichtigt. Nach dem Losverfahren wird es zum Teil auch noch möglich sein, sich für Veranstaltungen anzumelden, die noch nicht ausgebucht sind.
Die Eltern bekommen direkt nach der Verlosung eine E-Mail mit den ausgelosten Plätzen ihrer Kinder/ihres Kindes. Die Veranstaltungsgebühren werden dann abgebucht.
Darüber hinaus können sie jederzeit Ihr Onlinekonto einsehen, Änderungen vornehmen und sich eine Druckversion ihrer Anmeldungen ausdrucken.
Alle Veranstaltungen sind freiwillig. Um jedoch vergünstigen Eintritt zu erhalten, muss die Pflichtveranstaltung "Ferienpass" gebucht werden!
Informationen zum Ferienpass
Der Ferienpass ist für Schulkinder im Alter von 6 bis 15 Jahren. Dieser kostet 5,00 EUR und ist Voraussetzung für die Anmeldung bei weiteren Veranstaltungen im Rahmen des Ferienpasses.
Der Ferienpass ist für Inhaber des Iphöfer Familienpasses ab dem dritten ferienpassberechtigten Kind kostenlos.
Ein gültiger Ferienpass ist für die Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlich und schließt außerdem
- den Eintritt ins Nikolaus-Knauf-Terrassenbad Markt Einersheim für 0,50 €
- den Eintritt ins Hallenbad Iphofen für 0,50 €
- den Eintritt ins das Freilandmuseum Kirchenburg Mönchsondheim für 1,50 €
- den Eintritt ins Cineworld Mainfrankenpark für 5,50 € (Mit gültigem Ferienpass könnt ihr alle Vorstellungen in den Sommerferien v. 31. Juli - 14. September 2026 für 5,50 € in den Kategorien A oder B besuchen. Zuschläge für 3D-Filme, sowie ggfs. platz-/filmbezogene Zuschläge sind zusätzlich zu entrichten. Der Gutschein ist nicht mit anderen Rabatten und Aktionen kombinierbar. Der Gutschein ist gültig für den Besuch einer Vorstellung im regulären Programm und nur an der Kasse im Kino einlösbar. Es besteht kein Anspruch bei ausverkauften Vorstellungen sowie Sondervorstellungen.)
- den Eintritt ins Freizeitland Geiselwind für 19,00 €
- Ermäßigung von 50 % beim Eintritt in den Miniaturgolfpark Iphofen
mit ein.
Wenn Sie Fragen haben, dann können Sie sich jeder Zeit telefonisch (Tel. 09323 8715-36) oder per E-Mail ferienpass@vgem.iphofen.de melden. Wir beantworten Ihre Fragen selbstverständlich gerne.
Kommunalwahl 2026 - Ergebnisse
Mehr InfosNachfolgend können die Ergebnisse der Kommunalwahl am 8. März 2026 abgerufen werden:
Stadt Iphofen
Wahl des ersten Bürgermeisters
Landkreis Kitzingen
