
Aktuelle Meldungen & Hinweise
Eingeschränkter Dienstbetrieb der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
Mehr InfosSehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
verehrte Besucher,
aufgrund der aktuell anhaltenden hohen Temperaturen und der beginnenden Urlaubszeit ist unser Dienstbetrieb vorübergehend eingeschränkt. Daher kann es möglich sein, dass während der regulären Öffnungszeiten nicht alle Büros besetzt sind. Deshalb bitten wir Sie, für ihre Angelegenheiten einen Termin in der entsprechenden Abteilung zu vereinbaren. Abteilungen und Telefonnummern finden Sie hier
Wir bitten um Ihr Verständnis, falls es zu Wartezeiten oder einer verzögerten Bearbeitung Ihrer Anliegen kommt. Selbstverständlich bemühen wir uns, den Service für Sie so umfassend wie möglich aufrechtzuerhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Iphofen, 24.06.2026
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT IPHOFEN
Dieter Lenzer
Gemeinschaftsvorsitzender
Das Landratsamt Kitzingen informiert: Frischer Wind am Haltestellenmast - Das neue Linienkonzept im Raum Iphofen
Mehr InfosWas gibt es Neues?
Am 01.07.2026 findet eine Anpassung des Fahrplans 307 statt. Die umfangreiche Linie 307 wird in vier kleinere und übersichtlichere Fahrpläne aufgeteilt. Gleichzeitig werden Ende Juni Anfang Juli die neuen und einheitlichen blauen Haltestellenmasten aufgestellt.
Die neuen Linien – mehr Flexibilität für alle
Infrastruktur- und Komfort-Upgrade
- Beidseitige Haltestellen: Einseitig ausgestattete Haltestellen werden zu beidseitigen Zugängen umgebaut – so ist für jeden ersichtlich, auf welcher Seite der Bus abfährt. Dies betrifft u. a. drei Haltestellenseiten in Markt Einersheim und eine in Willanzheim.
- Übersichtliche Fahrpläne: Durch die Trennung der Linienwege entfallen verwirrende Fußnoten und verschachtelte Darstellungen. Auf einen Blick ist erkennbar, wann die nächste Verbindung kommt.
- Klare Linienführung: Die neuen Routen reduzieren Umwege und sorgen für ein zielgerichtetes Fahrgefühl. Durch die Optimierung der Routen und den Anschluss an die Bahn in Iphofen wurde die Haltestellensituation insbesondere in Nenzenheim geändert. Die neuen Haltepunkte befinden sich an
- der Breitbachbrücke in Fahrtrichtung Dornheim
- dem Grünstreifen östlich der Feuerwehrzufahrt in Fahrtrichtung Mönchsondheim
Weitere Informationen rund um das Thema ÖPNV finden Sie auf der Internetseite des Verbundes Nahverkehr Mainfranken. Die aktuellen Fahrpläne können unter www.nahverkehr-mainfranken.de/fahrplanauskunft/ unter der Rubrik PDF-Fahrpläne des Landkreises Kitzingen eingesehen und heruntergeladen werden. Die bekannten gedruckten Taschenfahrpläne liegen wie gewohnt in dem Landratsamt Kitzingen, am Bahnhof in Kitzingen, den jeweiligen Rathäusern und der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen für Sie aus.
Das Landratsamt Kitzingen informiert: Einführung des Wassercents in Bayern - Zählerstände dokumentieren
Mehr InfosMit der Überarbeitung des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der Wassercent (= Wasserentnahmeentgelt) in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten konkreten Zahlungen sind dann im Jahr 2027 fällig, nachdem das Landratsamt einen Bescheid erlassen hat, der die genaue Höhe des Wasserentnahmeentgelts enthält. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab einer Menge, die 5.000 Kubikmeter im Jahr übersteigt. Im ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Freibetrag auf Grund des halben Jahres 2.500 Kubikmeter.
Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde innerhalb der Frist, über die wir noch informieren, mitteilt. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, es besteht dementsprechend zwar keine gesetzliche Messverpflichtung. Bereits bestehende Messverpflichtungen, beispielsweise aus dem Zulassungsbescheid oder der Eigenüberwachungsverordnung, bleiben unberührt.
Das Umweltministerium empfiehlt dazu, entsprechende Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzähler bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die erforderliche Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Wassermenge erforderlich. Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt.
Potenziell Entgeltpflichtige, also alle, die eine Erlaubnis zur Wasserentnahme mit einer jährlichen Entnahmemenge von über 5000 m3 / Jahr haben, erhalten im Herbst 2026 ein Informationsschreiben vom Landratsamt Kitzingen mit weiterführenden Informationen zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts, insbesondere zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum (1. Juli bis 31. Dezember 2026).
Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent finden Sie hier
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte
Mehr InfosDer Gutachterausschuss des Landratsamtes Kitzingen hat zum 01.01.2026 aufgrund § 196 Baugesetzbuch i.V.m. § 12 Bay. Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte neu festgesetzt.
Die Bodenrichtwerte für den Außenbereich und die Karten, in welchen die Bodenrichtwerte dargestellt sind, liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Zimmer OG 04, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, zu den Öffnungszeiten in der Zeit vom 08.06.2026 bis 10.07.2026 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Iphofen, 29.05.2026
Stadt Iphofen
Dieter Lenzer, 1. Bürgermeister
Ferienpass 2026 der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen und der Stadt Mainbernheim
Mehr InfosLiebe Eltern, liebe Kinder,
der Ferienpass steht wieder vor der Tür!
Wie bereits im letzten Jahr wird es keine Ferienpässe oder Gutscheinhefte in Papierform geben. Diese müssen daher nicht mehr bei der Verwaltungsgemeinschaft (VGem) oder der Stadt Mainbernheim abgeholt oder verlängert werden.
Nach der Anmeldung zur Pflichtveranstaltung „Ferienpass“ erhalten Sie im Portal einen QR-Code. Dieser kann bei den teilnehmenden Betrieben vorgezeigt werden, um vergünstigten Eintritt zu erhalten.
Eine zusätzliche Ausstellung oder Verlängerung des Ferienpasses ist nicht mehr erforderlich, da alle Veranstalter eine Liste der angemeldeten Kinder führen. Alternativ kann die Anmeldung vor Ort auch direkt über das eigene Benutzerkonto nachgewiesen werden.
Ein separater Ferienpass muss daher nicht mehr vorgelegt werden.
Sonst bleibt alles gleich:
Man kann den Ferienpass (Gebühr 5,00 EUR) und die Veranstaltungen online buchen. Die Eltern können Ihre Kinder unter https://www.unser-ferienprogramm.de/vgemiphofen-mainbernheim für die verschiedenen Veranstaltungen anmelden.
Ab dem 06.07.2026 haben alle zwei Wochen Zeit, sich für die angebotenen Veranstaltungen anzumelden. (Sollte keine Online-Anmeldung möglich sein, können Sie auch gerne bei uns in der VGem Iphofen bzw. Stadt Mainbernheim vorbeikommen.)
Alle Anmeldungen landen zunächst in einem Los-Topf. Somit haben alle die gleiche Chance, einen Platz bei einer Veranstaltung zu bekommen und die Vergabe ist einfacher und gerechter.
Die Plätze werden danach durch eine Verlosung am 20.07.2026 vergeben, wobei das Programm bei überbuchten Veranstaltungen die Teilnehmer per Zufallsgenerator auswählt. Hierbei werden auch Wünsche, wie z. B. Geschwister oder Freunde in gleicher Veranstaltung, berücksichtigt. Nach dem Losverfahren wird es zum Teil auch noch möglich sein, sich für Veranstaltungen anzumelden, die noch nicht ausgebucht sind.
Die Eltern bekommen direkt nach der Verlosung eine E-Mail mit den ausgelosten Plätzen ihrer Kinder/ihres Kindes. Die Veranstaltungsgebühren werden dann abgebucht.
Darüber hinaus können sie jederzeit Ihr Onlinekonto einsehen, Änderungen vornehmen und sich eine Druckversion ihrer Anmeldungen ausdrucken.
Alle Veranstaltungen sind freiwillig. Um jedoch vergünstigen Eintritt zu erhalten, muss die Pflichtveranstaltung "Ferienpass" gebucht werden!
Informationen zum Ferienpass
Der Ferienpass ist für Schulkinder im Alter von 6 bis 15 Jahren. Dieser kostet 5,00 EUR und ist Voraussetzung für die Anmeldung bei weiteren Veranstaltungen im Rahmen des Ferienpasses.
Der Ferienpass ist für Inhaber des Iphöfer Familienpasses ab dem dritten ferienpassberechtigten Kind kostenlos.
Ein gültiger Ferienpass ist für die Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlich und schließt außerdem
- den Eintritt ins Nikolaus-Knauf-Terrassenbad Markt Einersheim für 0,50 €
- den Eintritt ins Hallenbad Iphofen für 0,50 €
- den Eintritt ins das Freilandmuseum Kirchenburg Mönchsondheim für 1,50 €
- den Eintritt ins Cineworld Mainfrankenpark für 5,50 € (Mit gültigem Ferienpass könnt ihr alle Vorstellungen in den Sommerferien v. 31. Juli - 14. September 2026 für 5,50 € in den Kategorien A oder B besuchen. Zuschläge für 3D-Filme, sowie ggfs. platz-/filmbezogene Zuschläge sind zusätzlich zu entrichten. Der Gutschein ist nicht mit anderen Rabatten und Aktionen kombinierbar. Der Gutschein ist gültig für den Besuch einer Vorstellung im regulären Programm und nur an der Kasse im Kino einlösbar. Es besteht kein Anspruch bei ausverkauften Vorstellungen sowie Sondervorstellungen.)
- den Eintritt ins Freizeitland Geiselwind für 19,00 €
- Ermäßigung von 50 % beim Eintritt in den Miniaturgolfpark Iphofen
mit ein.
Wenn Sie Fragen haben, dann können Sie sich jeder Zeit telefonisch (Tel. 09323 8715-36) oder per E-Mail ferienpass@vgem.iphofen.de melden. Wir beantworten Ihre Fragen selbstverständlich gerne.
Kommunalwahl 2026 - Ergebnisse
Mehr InfosNachfolgend können die Ergebnisse der Kommunalwahl am 8. März 2026 abgerufen werden:
Stadt Iphofen
Wahl des ersten Bürgermeisters
Landkreis Kitzingen
