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ab 11.02.2026

Im Notfall schneller Leben retten: Neue App zur Ersthelferalarmierung stärkt die Rettungskette

ab 11.02.2026 Im Notfall schneller Leben retten: Neue App zur Ersthelferalarmierung stärkt die Rettungskette

Jährlich erleiden in Deutschland mehr als 60.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Nur etwa zehn Prozent überleben. Eine sofort begonnene Herzdruckmassage kann die Überlebenschancen deutlich erhöhen. Da der Rettungsdienst im Durchschnitt rund neun Minuten bis zum Eintreffen benötigt, können Ersthelferinnen und Ersthelfer in dieser Zeit den entscheidenden Unterschied machen.

Am 11. Februar 2026, dem Europäischen Tag des Notrufs, nimmt der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Würzburg die Smartphone-basierte Ersthelferalarmierung „TEAM BAYERN – Lebensretter“ in Betrieb. Die App stärkt die Rettungskette in den Landkreisen Kitzingen, Main-Spessart, Würzburg sowie in der Stadt Würzburg, indem sie die Zeit bis zu lebensrettenden Erstmaßnahmen verkürzt.

Jede Sekunde zählt

Prof. Dr. Thomas Wurmb, Anästhesist vom Uniklinikum Würzburg unterstreicht die Bedeutung früher Wiederbelebungsmaßnahmen: „Bei einem Herzstillstand entscheidet jede Sekunde darüber, ob ein Mensch und vor allem wie ein Mensch überlebt. Eine sofort durchgeführte Herz-Druck-Massage sichert die Blutversorgung des Gehirns und kann schwere Schäden verhindern. Ziel ist es daher immer, möglichst schnell kompetente Hilfe zu leisten.“

Ohne Wiederbelebungsmaßnahmen sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit bei einem Herzstillstand pro Minute um etwa zehn Prozent. Bei sofortiger Reanimation durch Ersthelfer reduziert sich dieser Wert auf drei bis vier Prozent. „Mit TEAM BAYERN bringen wir lebensrettende Hilfe noch näher zu den Menschen in unserer Region“, so Christine Haupt-Kreutzer, stellvertretende Landrätin des Landkreises Würzburg und Vorsitzende des ZRF. „Gemeinsam mit unseren Partnern unter den Feuerwehren, Kliniken und Hilfsorganisationen stärken wir die Rettungskette und ermutigen auch Laien, Leben zu retten.“

So funktioniert die App

Geht in der Integrierten Leitstelle (ILS) Würzburg ein Notruf mit Verdacht auf Herzstillstand ein, werden geeignete Helfer im Umkreis von etwa 400 Metern alarmiert. Die App lotst sie zum Einsatzort, visualisiert die Reanimationsschritte und gibt per Metronom den richtigen Rhythmus für die Herzdruckmassage vor. Parallel dazu alarmiert die ILS Rettungswagen, Notarzt und – sofern vorhanden – First-Responder-Gruppen. Zwei Helfer werden direkt zum Patienten geschickt, weitere zum nächstgelegenen Defibrillator.

Freiwillige Ersthelferinnen und Ersthelfer registrieren sich in der App „TEAM BAYERN – Lebensretter“. Sie richtet sich an Personen ab 18 Jahren mit Kenntnissen in Herz-Lungen-Wiederbelebung, etwa aus einem Ersthelferkurs (mindestens neun Stunden). Angesprochen sind insbesondere qualifizierte Kräfte aus Rettungsdienst, Pflege, Feuerwehr und Hilfsorganisationen. Für die Freischaltung ist unter anderem eine Legitimation per Ausweiskopie erforderlich.

Starke Partnerschaft für mehr Überlebenschancen

An der Einführung von „TEAM BAYERN – Lebensretter“ wirken der ZRF Würzburg, die Integrierte Leitstelle Würzburg sowie zahlreiche Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie Kliniken mit:

Bayerisches Rotes Kreuz (Kreisverbände Kitzingen, Main-Spessart, Würzburg), Berufs- und Freiwillige Feuerwehr Würzburg, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, Kreisbrandinspektionen Main-Spessart, Kitzingen und Würzburg, Regensburger Krankentransport gGmbH, Technisches Hilfswerk, Klinikum Würzburg Mitte, Klinik Kitzinger Land, Main-Klinik Ochsenfurt, Klinikum Main-Spessart sowie das Universitätsklinikum Würzburg.

Bei Fragen zur App „TEAM BAYERN – Lebensretter“ steht der ZRF Würzburg per E-Mail unter zrf-ersthelfer@lra-wue.bayern.de zur Verfügung.

ab sofort

Bundesmeldegesetz - Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

ab sofort Bundesmeldegesetz - Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

Stichtag: 31.03.

Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

Stichtag: 31.03. Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

Grundstückseigentümer müssen das Finanzamt darüber informieren, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse des Grundbesitzes (u.a. Fläche, Nutzung etc.) geändert haben.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern

17.02.2026

Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen am Faschingsdienstag

17.02.2026 Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen am Faschingsdienstag

Am Faschingsdienstag, den 17. Februar 2026, bleibt die Verwaltungsgemeinschaft Iphofen geschlossen.
Das Wahlamt ist jedoch an diesem Tag von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr geöffnet.
Da die Tür der Verwaltungsgemeinschaft geschlossen ist, bitten wir Sie, zu klingeln.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

gültig ab 09.03.2026 bis einschl. 13.03.2026

Kommunalwahl 2026 - Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft ab 09.03.2026

gültig ab 09.03.2026 bis einschl. 13.03.2026 Kommunalwahl 2026 - Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft ab 09.03.2026

Aufgrund der Kommunalwahl am 8. März 2026 ist die Verwaltungsgemeinschaft Iphofen in der Kalenderwoche 11 nur eingeschränkt geöffnet.

Bitte beachten Sie folgende Änderungen:

Montag, 9. März 2026: gesamte Verwaltungsgemeinschaft geschlossen

Dienstag, 10. März und Mittwoch, 11. März 2026: Einwohnermeldeamt und Standesamt geschlossen

Ab Donnerstag, 12. März 2026 gilt für das Einwohnermeldeamt und Standesamt eingeschränkter Dienstbetrieb.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Kommunalwahl 08.03.2026

Kommunalwahl 2026 - Bekanntmachung des Gemeindewahlausschusses Iphofen

Kommunalwahl 08.03.2026 Kommunalwahl 2026 - Bekanntmachung des Gemeindewahlausschusses Iphofen

Kommunalwahl 08.03.2026

Kommunalwahl 2026 - Bekanntmachungen des Landkreiswahlausschuss

Kommunalwahl 08.03.2026 Kommunalwahl 2026 - Bekanntmachungen des Landkreiswahlausschuss

Stichtag 2. März 2026

Das Landratsamt Kitzingen informiert: Antragsfrist für die Vereinspauschale 2026 des Freistaates Bayern an Sport- und Schützenvereine

Stichtag 2. März 2026 Das Landratsamt Kitzingen informiert: Antragsfrist für die Vereinspauschale 2026 des Freistaates Bayern an Sport- und Schützenvereine

Sport- und Schützenvereine im Landkreis Kitzingen können wieder die jährliche Förderung abrufen. Der Antrag auf Vereinspauschale 2026 muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag Montag, 2. März 2026 beim Landratsamt Kitzingen eingegangen sein. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- und Härtefallregelungen nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.

Weiterhin gelten die allgemeinen Fördervoraussetzungen wie zum Beispiel Rechtsfähigkeit, Vereinssitz, Verbandsmitgliedschaft und Beitragsaufkommen, die den entsprechenden Sportförderrichtlinien entnommen werden können. Diese Richtlinien sowie alle Informationen und Antragsmöglichkeiten (ausfüllbares pdf-Formular und Online-Antrag auf Vereinspauschale) sind auf der Internetseite des Landratsamtes Kitzingen zu finden:
https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/gesundheit-sport/sport/sportfoerderung/

Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 24, Frau Endres, Telefon: 09321 928-2403, E-Mail

15.02.2026

Öffentliche Zahlungserinnerung; Entrichtung der Grund- und Gewerbesteuer

15.02.2026 Öffentliche Zahlungserinnerung; Entrichtung der Grund- und Gewerbesteuer

Am 15. Februar 2026 wird die erste Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Bitte halten Sie die gesetzliche Zahlungsfrist ein. Sie vermeiden damit weitere Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
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Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.

Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, um fristgerechte Überweisung. Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Steuern von Ihrem Konto abgebucht.

Information der Friedhofsverwaltung

Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen

Information der Friedhofsverwaltung Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen

Die Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf
den Friedhöfen Dornheim, Hellmitzheim, Iphofen (alter und neuer Teil) und Mönchsondheim wird in der 10. KW vorgenommen:
Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung zur Prüfung der Grabmale

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