13. Änderung Flächennutzungsplan
Der Stadtrat der Stadt Iphofen hat in öffentlicher Sitzung am 08.11.2021 den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung in der Fassung vom 08.11.2021, gebilligt. Dieser soll nun im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden (§ 4 a Abs. 3 BauGB).
Der Entwurf liegt nun innerhalb angemessener Frist in der Zeit vom
1. Juli 2022 bis einschließlich 5. August 2022
bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit allen Anlagen in dieser Zeit auf der Internetseite der Stadt Iphofen www.stadt-iphofen.de, eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Bedenken zu den Änderungen schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Iphofen, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, vorbringen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Abwägung nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Soweit während der öffentlichen Auslegung keine Bedenken erhoben werden, wird Einverständnis mit der Planung angenommen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt
„Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
STADT IPHOFEN
Iphofen, 24.06.2022
Dieter Lenzer
1. Bürgermeister