Iphofen aus der Luft


13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit mit Anhörung Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Iphofen hat in öffentlicher Sitzung am 07.07.2025 den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und integrierter Grünordnung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.07.2025 gebilligt. Dieser soll im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel durchgeführt werden (§ 4 a Abs. 2 BauGB).

Der Entwurf liegt innerhalb angemessener Frist in der Zeit vom

29. September 2025 bis einschließlich 7. November 2025

bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit allen Anlagen in dieser Zeit auf der Internetseite der Stadt Iphofen www.stadt-iphofen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Bedenken zu den Änderungen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@vgem.iphofen.de übermitteln. Weiterhin können bei Bedarf auch Stellungnahmen schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Iphofen, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Abwägung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Soweit während der öffentlichen Auslegung keine Bedenken erhoben werden, wird Einverständnis mit der Planung angenommen.

Im Rahmen der Erstellung der Begründung zum Entwurf wurde ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bodenschutz
• Bayerischer Bauernverband – Bodenschutz
• Immobilien Freistaat Bayern – Bodenschutz
• Deutsche Bahn AG - Lärmimmissionen
• Bay. Landesamt für Umwelt – Bodenschutz, Rohstoffe
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Bodendenkmal
• Regierung Oberfranken, Bergamt Nordbayern – Bodenschutz, Rohstoffe
• Landratsamt Kitzingen – Altlasten, Bodenschutz, technischer Umweltschutz, Ausgleichsflächen, Artenschutz
• Regierung von Unterfranken – Trenngrün, Naturschutz, Denkmalschutz, Ausgleichsflächen, Artenschutz
• Regionaler Planungsverband Würzburg – Trenngrün, Naturschutz, Denkmalschutz, Ausgleichsflächen, Artenschutz
• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg - Grund- und Trinkwasserschutz, Altlasten

Folgende Art wesentlicher umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Fläche und Kultur- und Sachgüter

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt
„Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Beschluss der Billigung und zur Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

STADT IPHOFEN
Iphofen, 16.09.2025

Dieter Lenzer
1. Bürgermeister

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