Aufstellung Bebauungsplan Tiefer Graben, Stadtteil Iphofen
Gemäß Beschluss vom 23.06.2025 wird für das Gebiet östlich der Bahnhofstraße, zwischen den Einkaufsmärkten und einem Gewerbebetrieb ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das vorgesehene Mischgebiet wird in der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan als M-Gebiet (Mischfläche) dargestellt.
Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Fl.Nrn. 3654/4, 3654, 3654/5, 3654/6 und 3654/2, Gemarkung Iphofen
Im Westen: Fl.Nrn. 3786/2, 3786/3, 3786/4, 3786/5, 3786/6, 3786/7, 3876/1 und 3787, Gemarkung Iphofen
Im Süden: Fl.Nrn. 3772/9, 3772/7, 3770/3, 3771 und Teilfläche aus 3769, Gemarkung Iphofen
Im Osten: Fl.Nr. 3765 und Teilfläche aus Fl.Nr. 3717, Gemarkung Iphofen
Es umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 3772, 3773, 3774, 3775, 3776, 3777 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 3717, 3769 und 3778, Gemarkung Iphofen.
Der Lageplan des Bauamtes vom 03.06.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Zimmer OG 05, Marktplatz 26, 97346 Iphofen während der Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Stadt Iphofen unter www.stadt-iphofen.de eingesehen werden.
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorgaben des BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Durch das Bauleitverfahren soll ein neues Baugebiet im Stadtteil Iphofen ausgewiesen werden.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweis: Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.