Aufstellung Bebauungsplan Adelsberg II, Stadtteil Hellmitzheim
Gemäß Beschluss vom 22.01.2024 wird für das Gebiet nördlich des Siedlungsgebietes Adelsberg, Hellmitzheim, ein Bebauungsplan Adelsberg II aufgestellt.
Das vorgesehene Wohnbaugebiet wird in der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan als WA-Gebiet (allgemeines Wohngebiet) dargestellt.
Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Fl.Nr. 998 und Teilflächen des Flurwegs Fl.Nr. 991, Gemarkung Hellmitzheim
Im Westen: Fl.Nr. 986 und Flurweg Fl.Nr. 963, Gemarkung Hellmitzheim
Im Süden: Fl.Nrn. 689, 1005/1 und 1007/1, Gemarkung Hellmitzheim
Im Osten: Fl.Nrn. 1002, 1004 und 1007, Gemarkung Hellmitzheim
Es umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 992, 1005, 1005/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 956, 991 und 1016, Gemarkung Hellmitzheim.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan.
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorgaben des BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Durch das Bauleitverfahren soll ein neues Baugebiet im Stadtteil Hellmitzheim ausgewiesen werden.